Schiedsklauseln vor US-Gerichten
RM - Washington. Muss eine Schiedsklausel schriftlich vereinbart werden? Lässt sich parallel zu Schiedsverfahren vor ordentlichen US-Gerichten eine einstweillige Maßnahme zum Schutz der geltend gemachten Ansprüche erwirken? Sind im Ausland bereits aufgehobene Schiedssprüche in den USA noch vollstreckbar? Und welche Risiken bestehen bei grundlosen Angriffen auf Schiedssprüche?
Diese Fragen beantworten in der Herbstausgabe (3/2007) des DAJV Newsletters US-Rechtsanwalt Clemens Kochinke, Berliner, Corcoran & Rowe LLP aus Washington, DC, sowie die Stuttgarter Anwälte Dr. Stephan Wilske und Dr. Claudia Krapfl, von Gleiss Lutz.
Beachtenswert sind die besprochenen Entscheidungen nicht nur wegen der wachsenden Bedeutung des Schiedsgerichtsverfahrens an sich, sondern auch weil die Auffassung der US-Gerichte oftmals im Konflikt mit den internationalen Schiedsregeln steht. So bleibt zum Beispiel die Frage der Parteilichkeit von Schiedspersonen ein umkämpftes Feld, vgl. Winfrey et al v. Simmons Food, Inc., Az. 06-3353, vom 18. Juli 2007.
Diese Fragen beantworten in der Herbstausgabe (3/2007) des DAJV Newsletters US-Rechtsanwalt Clemens Kochinke, Berliner, Corcoran & Rowe LLP aus Washington, DC, sowie die Stuttgarter Anwälte Dr. Stephan Wilske und Dr. Claudia Krapfl, von Gleiss Lutz.
Beachtenswert sind die besprochenen Entscheidungen nicht nur wegen der wachsenden Bedeutung des Schiedsgerichtsverfahrens an sich, sondern auch weil die Auffassung der US-Gerichte oftmals im Konflikt mit den internationalen Schiedsregeln steht. So bleibt zum Beispiel die Frage der Parteilichkeit von Schiedspersonen ein umkämpftes Feld, vgl. Winfrey et al v. Simmons Food, Inc., Az. 06-3353, vom 18. Juli 2007.