• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 05. Dez. 2007

Condo, Coop und Parkplatz  

.   Mit dem Markteinbruch nach der endlich allgemein wahrgenommenen Hypothekenbetrugskrise wandelt sich selbst in Washington der Immobilienmarkt. Rechtlich schwieriger zu beurteilende, in jedem Staat anders behandelte Immobilieneigentumsformen bleiben länger im Markt.

Das gilt insbesondere für Cooperatives, doch auch für Condominiums. Ein Käufer aus Vermont, Virginia oder Virgin Islands kann sich bei den unterschiedlichen Rechtsordnungen der USA nicht sicher sein, unter dem vertrauten Begriff im anderen Staat oder in der Hauptstadt auch wirklich die gewohnte Eigentumsart zu erwerben.

Am Strand in Delaware oder New Jersey trifft er auf Begriffe wie Fee Simple, die ihm mitteilen, dass er auch Land erwirbt. Bei einem Condo oder einem Coop und vielen Strandhäusern ist das nicht unbedingt der Fall. Selbst bei Parkplätzen, die noch wie warme Semmeln weggehen, sind die Rechtsformen verwirrend.

Der Marktverfall zeigt allerdings auch eine positive Seite. Selbst für Rechtsanwälte werden die selten angebotenen Eigentumswohnungen drei Blocks vom Weißen Haus - Link vorenthalten - allmählich erschwinglich.


Mittwoch, den 05. Dez. 2007

Interessenskonflikt im Baurecht  

.   Endlich einmal ein unschädlicher Interessenskonflikt. Ein Partner berät bei der Enteignung eines Unternehmens, das just dort sass, wo das neue Baseball-Stadion gebaut wird, in dem der Papst im April Amerika segnen wird. Ein anderer berät eine Firma nach amerikanischen Baurecht beim Baugenehmigungsverfahren im Einzugsbereich der Großanlage, während ein Dritter Verträge und Schutzrechte zur Einfuhr von Abwasserrohren bearbeitet.

Ein Mandant möchte kein Stadion, andere hoffen, davon zu profitieren. Das gestaltet sich zum Glück nicht als Conflict of Interest, sonst könnte die Kanzlei-Sparte US-Investition und Grundbesitz-Verwaltung gleich dicht machen. Dann hätten auch nach eminent Domain-Grundsätzen Enteignete keine Anwälte, die mit beiden Seiten der Münze vertraut sind.

Im Botschaftsbaurecht und bei Non-Profits berührt der unschädliche Interessenskonflikt das Portmonaie der Anwälte. Je mehr Bauten dieser Mandanten genehmigt werden, desto weniger Property Tax und Income Tax fließt in den stätischen Säckel, und entsprechend steigen die Steuern für die Steuerpflichtigen. Baurecht USA







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.