Mit der sorgfältigen Auswahl von Policen - insbesondere der Risikostreuung über einen Fonds mit Track Record - sowie einer angepassten Einschätzung nicht nur der Lebenserwartung, sondern auch der Leistungsausschlussklauseln kann der Investor das Risiko eingrenzen. Die Urteile in Sachen Laura Steele v. Life Insurance Company of North America und Brian D. Tourdot v. Rockford Health Plans, Inc., demächst erörtert von Kochinke und Meis in der Auslandsbeilage der Zeitschrift Versicherungsrecht, Karlruhe, bewerten den Leistungsausschluss bei straffälligen Versicherungsnehmern.
Im ersten Fall wird die Ausschlussklausel bestätigt, obwohl der Versicherte unbestraft blieb, weil er starb und nicht mehr verurteilt werden konnte. Im zweiten gilt sie, obwohl der Gesetzgeber für eine Straftat eine Sanktion wählte, die einer zivilrechtlichen Maßnahme entspricht. Auch strafrechtlich vorteilhafte Absprachen zwischen Strafverteidigung und -verfolgung können zu einer berechtigten Leistungsverweigerung führen, die die Investorenerwartung frustriert. Lebensversicherung Zweitmarkt Lebenserwartung Life Settlement Versicherungsvertrag Versicherungspolice