• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 06. Dez. 2007

Zweitmarkt für Leben in Gefahr?  

.   Life Settlement, der Zweitmarkt für Lebensversicherungen, beruht auf der Erwartung, dass der Investor die Versicherungssumme erhält, wenn der Lebensversicherte verstirbt. Zwei Urteile zum vertraglichen Leistungsausschluss bei Straftaten des Versicherten gefährden diese Prämisse.

Mit der sorgfältigen Auswahl von Policen - insbesondere der Risikostreuung über einen Fonds mit Track Record - sowie einer angepassten Einschätzung nicht nur der Lebenserwartung, sondern auch der Leistungsausschlussklauseln kann der Investor das Risiko eingrenzen. Die Urteile in Sachen Laura Steele v. Life Insurance Company of North America und Brian D. Tourdot v. Rockford Health Plans, Inc., demächst erörtert von Kochinke und Meis in der Auslandsbeilage der Zeitschrift Versicherungsrecht, Karlruhe, bewerten den Leistungsausschluss bei straffälligen Versicherungsnehmern.

Im ersten Fall wird die Ausschlussklausel bestätigt, obwohl der Versicherte unbestraft blieb, weil er starb und nicht mehr verurteilt werden konnte. Im zweiten gilt sie, obwohl der Gesetzgeber für eine Straftat eine Sanktion wählte, die einer zivilrechtlichen Maßnahme entspricht. Auch strafrechtlich vorteilhafte Absprachen zwischen Strafverteidigung und -verfolgung können zu einer berechtigten Leistungsverweigerung führen, die die Investorenerwartung frustriert.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.