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Sonntag, den 09. Dez. 2007

Überstunden auch bei der FDA

 
.   Monatelang spannt die FDA Hersteller medizinischer Geräte auf die Folter. Sie verlangt nicht nur eine neue gesetzliche Gebühr für die Jahresmeldung des Herstellers und der rgistrierten Geräte, sondern vor allem auch die Teilnahme an einem unausgegorenen Online-Meldeverfahren.

Alle paar Wochen versendet ein Automat der Behörde Mahnungen und Erinnerungen an die Frist vom 31. Dezember 2007, auch an Unternehmen, die sich bereits bemüht haben, das neue Verfahren zu verstehen oder vom System die Nachricht erhalten haben, dass sie es erfolgreich bewältigt haben.

Da trifft es einen deutschen Hersteller gut. Um 20.11 Uhr am Sonntagabend erhält sein Official Correspondent und US Agent die EMailnachricht der bestätigten Meldung samt der Zusicherung, dass die Eintragungen bis zum 31. Dezember 2008 gültig bleiben. Am Montag wird sich ein Hersteller freuen. Weitere Mahnungen darf er ignorieren.



Richter in Sammelklage befangen

 
.   Freiberufliche Schriftsteller beantragen eine Sammelklage. Die Richter schreiben auch. Sind sie befangen, wenn sie über die Qualifizierung der Sammelkläger entscheiden? Die Sammelkage erfasst auch Geschädigte, die der Klage noch nicht beigetreten sind, doch in die Klägerdefinition fallen.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks entscheidet in diesem Urheberrechtsfall, dass das Neutralitätsgebot für Richter von diesen Umständen nicht verletzend erfasst wird. Der Beschluss vom 29. November 2007 in Sachen In Re: Literary Works in Electronic Databases Copyright Litigation, Az. 05-5943, ist in jeden Fall lesenswert. Wichtig ist, dass die Richter das potentielle finanzielle Interesse rechtzeitig und vollständig aufgeben.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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