Die Electronic Frontier Foundation gab am 28. November 2007 ein Werkzeug namens pcapdiff frei, mit dem ISP-Kunden prüfen können, ob ihre Anbieter den Datenverkehr fälschen. Ein US-Anbieter ist aufgefallen, weil er schnüffelt, ob Kunden das wichtige P2P-Übertragungsprotokoll verwenden, das wie auch viele andere Protokolle zum rechtswidrigen Einsatz missbraucht werden kann.
Nach der Verletzung der GPL-Open-Source-Lizenzbedingungen durch die Filmindustrie wurde ihre Schnüffelsoftware am 3. Dezember 2007 mit einer Take-Down-Notice aus dem Internet verbannt. Ihr MPAA-Verband bot Universitäten ein Spionageprogramm zur Überwachung ihrer Studenten an. Das Programm verwendet Open-Source-Kode, doch legte der Verband den Quellkode GPL-widrig nicht offen.
Richter in Arizona entwickelten am 27. November 2007 neue Prüfschritte, um die Privatsphäre und Anonymität im Internet vor vorschneller Freigabe von ISP-Kundendaten zu schützen. Als Freund des Gerichts half die Electronic Frontier Foundation dem Gericht in Sachen Mobilisa, Inc. v. John Doe 1 and the Suggestion Box, Inc., Az. 1 CA-CV 06-0521, beim Verständnis der technischen und rechtlichen Zusammenhänge mit einem Amicus Curiae-Schriftsatz.
Veröffentlichungen im Internet sollen durch neue freiwillige Einschränkungen von Suchmachinen vor einem Missbrauch des urheberrechtlichen Fair Use-Grundsatzes geschützt werden. Grundlage ist die Ausdehnung der Robots.txt-Merkmale im Rahmen der ACAP-Initiative. Robots.txt und ACAP fungieren nicht als Kontrollprogramm, sondern lediglich als Anweisungen an Besucher von Servern, insbesondere die Späher der Suchmaschinen, also Robots oder Crawler. Die Anweisungen können durch Meta-Wünsche in Webdateien ergänzt werden. Die Befolgung des neuen, am 29. November 2007 in den USA vorgestellten Robots Exclusion Protocols geschieht freiwillig, und technische Sanktionen folgen seiner Missachtung nicht. Rechtsfolgen für Verletzungen sind nach zahlreichen Rechtsgrundlagen denkbar. Amerikanische Urheberrechtsinhaber sind dem internationalen ACAP-System federführend beigetreten.
Der Justizminister von Oregon geht in einem Verfahren der Musikvertriebsindustrie gegen Studenten gerichtlich gegen die Verwertung von Daten über Internetnutzer durch eine Datensammel- und vertriebsfirma vor, die im Staat Oregon keine Datensammlergenehmigung besaß. Aufgrund einer Subpoena des RIAA-Verbands soll die Universität im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, die Nutzer von IP-Anschriften preisgeben. Der Justizminister erklärt in seinem Schriftsatz vom 31. Oktober 2007 in Sachen Arista Records et al, v. Does 1-17, Az. 6-07-cv-06197, dass, wie hier oft erörtert, IP-Adressen als Beweismittel keinen Aufschluss über bestimmte Benutzer geben und bei kabelvernetztem Internetzugang und drahtlosem WLAN-Zugang wertlos sind.