• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 10. Dez. 2007

Internet-Rechte schützen  

.   Internet-verbundene Rechte wurden in den USA in den letzten Wochen auf verschiedenen Ebenen verteidigt. Für das Spektrum der Maßnahmen stehen folgende Entwicklungen:

Die Electronic Frontier Foundation gab am 28. November 2007 ein Werkzeug namens pcapdiff frei, mit dem ISP-Kunden prüfen können, ob ihre Anbieter den Datenverkehr fälschen. Ein US-Anbieter ist aufgefallen, weil er schnüffelt, ob Kunden das wichtige P2P-Übertragungsprotokoll verwenden, das wie auch viele andere Protokolle zum rechtswidrigen Einsatz missbraucht werden kann.

Nach der Verletzung der GPL-Open-Source-Lizenzbedingungen durch die Filmindustrie wurde ihre Schnüffelsoftware am 3. Dezember 2007 mit einer Take-Down-Notice aus dem Internet verbannt. Ihr MPAA-Verband bot Universitäten ein Spionageprogramm zur Überwachung ihrer Studenten an. Das Programm verwendet Open-Source-Kode, doch legte der Verband den Quellkode GPL-widrig nicht offen.

Richter in Arizona entwickelten am 27. November 2007 neue Prüfschritte, um die Privatsphäre und Anonymität im Internet vor vorschneller Freigabe von ISP-Kundendaten zu schützen. Als Freund des Gerichts half die Electronic Frontier Foundation dem Gericht in Sachen Mobilisa, Inc. v. John Doe 1 and the Suggestion Box, Inc., Az. 1 CA-CV 06-0521, beim Verständnis der technischen und rechtlichen Zusammenhänge mit einem Amicus Curiae-Schriftsatz.

Veröffentlichungen im Internet sollen durch neue freiwillige Einschränkungen von Suchmachinen vor einem Missbrauch des urheberrechtlichen Fair Use-Grundsatzes geschützt werden. Grundlage ist die Ausdehnung der Robots.txt-Merkmale im Rahmen der ACAP-Initiative. Robots.txt und ACAP fungieren nicht als Kontrollprogramm, sondern lediglich als Anweisungen an Besucher von Servern, insbesondere die Späher der Suchmaschinen, also Robots oder Crawler. Die Anweisungen können durch Meta-Wünsche in Webdateien ergänzt werden. Die Befolgung des neuen, am 29. November 2007 in den USA vorgestellten Robots Exclusion Protocols geschieht freiwillig, und technische Sanktionen folgen seiner Missachtung nicht. Rechtsfolgen für Verletzungen sind nach zahlreichen Rechtsgrundlagen denkbar. Amerikanische Urheberrechtsinhaber sind dem internationalen ACAP-System federführend beigetreten.

Der Justizminister von Oregon geht in einem Verfahren der Musikvertriebsindustrie gegen Studenten gerichtlich gegen die Verwertung von Daten über Internetnutzer durch eine Datensammel- und vertriebsfirma vor, die im Staat Oregon keine Datensammlergenehmigung besaß. Aufgrund einer Subpoena des RIAA-Verbands soll die Universität im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, die Nutzer von IP-Anschriften preisgeben. Der Justizminister erklärt in seinem Schriftsatz vom 31. Oktober 2007 in Sachen Arista Records et al, v. Does 1-17, Az. 6-07-cv-06197, dass, wie hier oft erörtert, IP-Adressen als Beweismittel keinen Aufschluss über bestimmte Benutzer geben und bei kabelvernetztem Internetzugang und drahtlosem WLAN-Zugang wertlos sind.


Montag, den 10. Dez. 2007

Überstunden auch bei der FDA  

.   Monatelang spannt die FDA Hersteller medizinischer Geräte auf die Folter. Sie verlangt nicht nur eine neue gesetzliche Gebühr für die Jahresmeldung des Herstellers und der rgistrierten Geräte, sondern vor allem auch die Teilnahme an einem unausgegorenen Online-Meldeverfahren.

Alle paar Wochen versendet ein Automat der Behörde Mahnungen und Erinnerungen an die Frist vom 31. Dezember 2007, auch an Unternehmen, die sich bereits bemüht haben, das neue Verfahren zu verstehen oder vom System die Nachricht erhalten haben, dass sie es erfolgreich bewältigt haben.

Da trifft es einen deutschen Hersteller gut. Um 20.11 Uhr am Sonntagabend erhält sein Official Correspondent und US Agent die EMailnachricht der bestätigten Meldung samt der Zusicherung, dass die Eintragungen bis zum 31. Dezember 2008 gültig bleiben. Am Montag wird sich ein Hersteller freuen. Weitere Mahnungen darf er ignorieren.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.