Am 16. Oktober 2007 verabschiedete President Bush das Gesetz zur Ausdehnung des Gesetzes über die Ermächtigung im Falle eines internationalen Notfalls, der die Wirtschaft der USA bedroht, siehe International Emergency Economic Powers Enhancement Act, 50 USC §§1701 ff. Darin enthalten ist eine - nach der ersten Erhöhung durch den US Patriot Improvement and Reauthorization Actvon 2005 - weitere Verschärfung der Sanktionen für Verstöße gegen Exportbestimmungen. Diese hebt mögliche zivile Geldstrafen auf $250.000 oder das Doppelte des Umsatzes des Geschäftes pro Verstoß gegen das Ausfuhr- und Wiederausfuhrrecht. Ein Verstoß gegen strafrechtliche Bestimmungen kann nun eine Strafe von bis zu $1.000.000 nach sich ziehen. Die mögliche Freiheitsstrafe für jeden einzelnen Verstoß von bis zu 20 Jahren bleibt unverändert.
Für Handelnde im Anwendungsbereich der Exportkontrollbestimmungen ist indes interessanter der Anwendungsbereich für die angehobenen Strafen: Die Änderungen der zivilen Sanktionen betreffen alle zum Zeitpunkt des Erlasses des Gesetzes bereits begangenen Verstöße, die bereits Teil eines anhängigen Ermittlungsverfahrens sind und solche, die nach dem 15. Oktober 2007 begangen werde. Das Gesetz wirkt also rückwirkend für die letzten fünf Jahre. Zwar haben das Office of Export Enforcement, das dem Handelministerium berichtet und das Amt zur Kontrolle ausländischen Kapitals, Office of Foreign Assets Control, das dem Finanzministerium untergeordnet ist, versichern, daß nicht wie bisher üblich in einem Ausfuhrakt mehrere Verstöße gesehen werden, sondern eine Handlung auch nur einen Verstoß darstellt. Ob dies in der Praxis angewandt werden wird, bleibt abzuwarten.
Geblieben sind indes die an einen solchen Verstoß zusätzlich geknüpften Sanktionen, wie die Beschlagnahme der involvierten Güter und der Verlust der Exportprivilegien für die betroffene Firma. Insbesondere letztere sind extrem schwierig wieder zu erlangen, wenn man einmal auf einer sogenannten Versagungsliste, Denied Persons List, steht, die US Firmen den Handel mit den darauf gelisteten Unternehmen untersagt.