Das Gericht hinterfragt zunächst die behaupteten Rechte der klagenden Rechtverwerterin an dem deutschen Buch Das Hummel-Buch, das Bilder enthält, die die Beklagten in Porzellan und als Firmenlogo umsetzten. Die Klage ist widersprüchlich, weil sie Fakten behauptet, die auf ein alleiniges Copyright der Beklagten hinweisen: Die Beklagten hatten die Rechte von der Zeichnerin der Figuren sowie einer Konkursmasse mit behaupteten Vertriebsrechten erworben. Die Klägerin erwarb Rechte von den Nachfahren einer Poetin, die die Zeichnungen um Gedichte ergänzte.
Die Beklagten gewinnen jedoch, weil in jedem Fall die dreijährige Verjährungsfrist zur Geltendmachung eines Urheberrechtsverstoßes nach 17 USC §507(b) greift. Die Klägerin wollte der Frage der Urheberrechtsfeststellung aus dem Wege gehen und damit auch die der Verjährungsfrist nach Bundesrecht, indem sie einen Auskunftsanspruch nach einzelstaatlichem Recht geltend macht.
Der United States Court of Appeals for the First Circuit verbietet dieses Manöver jedoch. Die Eigentumsfrage geht dem Auskunftsanspruch vor, und vor ihr liegt die Verjährungshürde, an der die Klägerin scheitert. Das Minderheitsvotum begründet wegweisend eine alternative Auffassung. Urheberrecht Copyright Copyright Troll Verjaehrung Hummel