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Montag, den 17. Dez. 2007

Bilder als Porzellan legal  

.   In Sachen Cambridge Literary Properties, Ltd. v. W. Goebel Porzellanfabrik GmbH & Co. KG et al., Az. 06-2339, zieht das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks am 13. Dezember 2007 die Grenzen der Durchsetzung eines Urheberrechts an einer Zeichnung, die unerlaubt aus Porzellan reproduziert sein soll.

Das Gericht hinterfragt zunächst die behaupteten Rechte der klagenden Rechtverwerterin an dem deutschen Buch Das Hummel-Buch, das Bilder enthält, die die Beklagten in Porzellan und als Firmenlogo umsetzten. Die Klage ist widersprüchlich, weil sie Fakten behauptet, die auf ein alleiniges Copyright der Beklagten hinweisen: Die Beklagten hatten die Rechte von der Zeichnerin der Figuren sowie einer Konkursmasse mit behaupteten Vertriebsrechten erworben. Die Klägerin erwarb Rechte von den Nachfahren einer Poetin, die die Zeichnungen um Gedichte ergänzte.

Die Beklagten gewinnen jedoch, weil in jedem Fall die dreijährige Verjährungsfrist zur Geltendmachung eines Urheberrechtsverstoßes nach 17 USC §507(b) greift. Die Klägerin wollte der Frage der Urheberrechtsfeststellung aus dem Wege gehen und damit auch die der Verjährungsfrist nach Bundesrecht, indem sie einen Auskunftsanspruch nach einzelstaatlichem Recht geltend macht.

Der United States Court of Appeals for the First Circuit verbietet dieses Manöver jedoch. Die Eigentumsfrage geht dem Auskunftsanspruch vor, und vor ihr liegt die Verjährungshürde, an der die Klägerin scheitert. Das Minderheitsvotum begründet wegweisend eine alternative Auffassung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.