Die Richterin sah die Beweisvernichtung, Spoliation, die mit Meineiden verbunden gewesen sein soll, als so gravierend an, dass sie zur drastischsten Rechtsfolge griff. Damit gelangen die eigentlich interessanten Rechtsfragen zur wirtschaftlich wichtigen P2P-Technik und ihrem Einsatz in Suchmachinen nicht zu Klärung, die allerdings auch nicht durch ein Versäumnisurteil prejudiziert wird.
Gegen die Speicherung und Offenlegung der RAM-Daten hatte sich TorrentSpy mit dem Argument verwandt, damit gegen europäisches Datenschutzrecht zu verstoßen. Schon vor Jahrzehnten hatten Untergerichte der USA versucht, im Discovery-Verfahren deutschen Datenschutz auszuhebeln; jedoch fanden Dateninhaber den Beistand der Revisionsgerichte. Dieser entbindet sie jedoch nicht von der Pflicht, einer gerichtlich angeordneten Datensicherung zunächst nachzukommen, bis ein Obergericht nach einer Anfechtung einer Order to compel Evidence entscheidet. Beweisverfahren Discovery Sanktion Beweisvernichtung Subpoena Datenschutzrecht TorrentSpy