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Donnerstag, den 20. Dez. 2007

Daten- und Wahrheitsverweigerer  

.   Passend zu den Berichten über elektronisch gespeicherte Daten, EDI, und die Sicherungs- und Vorlagepflicht im amerikanischen Beweisverfahren, Discovery, erging in Sachen Columbia Pictures et al. v. Justin Bunnell et al., Az. 2:05-cv-01093, am 13. Dezember 2007 ein Versäumnisurteil gegen die TorrentSpy-Anbieter nur, weil sie die Anordnung des United States District Court for the Central District of California, IP-Anschriften als RAM-Daten für Beweiszwecke zu speichern und den klagenden Filmvertriebsfirmen offenzulegen, missachteten.

Die Richterin sah die Beweisvernichtung, Spoliation, die mit Meineiden verbunden gewesen sein soll, als so gravierend an, dass sie zur drastischsten Rechtsfolge griff. Damit gelangen die eigentlich interessanten Rechtsfragen zur wirtschaftlich wichtigen P2P-Technik und ihrem Einsatz in Suchmachinen nicht zu Klärung, die allerdings auch nicht durch ein Versäumnisurteil prejudiziert wird.

Gegen die Speicherung und Offenlegung der RAM-Daten hatte sich TorrentSpy mit dem Argument verwandt, damit gegen europäisches Datenschutzrecht zu verstoßen. Schon vor Jahrzehnten hatten Untergerichte der USA versucht, im Discovery-Verfahren deutschen Datenschutz auszuhebeln; jedoch fanden Dateninhaber den Beistand der Revisionsgerichte. Dieser entbindet sie jedoch nicht von der Pflicht, einer gerichtlich angeordneten Datensicherung zunächst nachzukommen, bis ein Obergericht nach einer Anfechtung einer Order to compel Evidence entscheidet.


Donnerstag, den 20. Dez. 2007

Gelöschte EMail vorlegen  

.   Nur weil eine EMail gelöscht ist, hat sich damit noch längst nicht eine Vorlageaufforderung im amerikanischen Beweisverfahren der Discovery, in Deutschland auch pretrial Discovery genannt, erledigt.

Erfolgte die Löschung nach einer Klageerhebung, drohen der vorlagepflichtigen Partei oder Zeugin scharfe Sanktionen, die hier schon erörtert wurden. Bei einer gutgläubig vor einer Klageeinreichung vorgenommenen Löschung besteht wie bei einer bösgläubigen weiterhin der Anspruch auf Vorlage, der mit einer Subpoena geltend gemacht wird.

Auf eine angefochtene Subpoena hin entschied kürzlich ein Gericht in Kansas nach einer Motion to compel, dass notfalls der PC, auf dem die beweisrelevante EMail gelöscht wurde, zur forensischen Prüfung der Gegenseite herauszugeben ist. Diese darf dann versuchen, die gelöschte Datei wiederherzustellen, schreibt Scott Roseland von Cybercontrols am 18. Dezember 2007 unter Bezugnahme auf den Beschluss in Benton v. Dlorah, Inc., (USDC Kan, Oct. 30, 2007).







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.