Wir duzten uns beim Grillen
CK • Washington. Im Buch über Vertragsverhandlungen in den USA bereits durchgekaut, bewahrheitet sich das Beispiel immer wieder: Deutsche glauben oft, wenn Doug Fritz beim Vornamen nennt und zum Grillabend einlädt und beide die Hände schütteln, dass ein Vertrag zustandegekommen ist. Doug hat nie nein gesagt. Doug meinte, gewisse Punkte müsste my Lawyer prüfen. Doug nannte einen Konkurrenten, den Fritz auch einmal ansprechen könnte.
Fritz feiert, bis er ein Term Sheet, einen Letter of Intent oder einen Vertragsentwurf von Dougs Rechtsanwalt erhält, der eine Beziehung praktisch unmöglich macht oder Fritz knebelt. Dann hätte er auch gleich ablehnen können, schimpft Fritz.
Typische Situation. Der Deutsche kommt gut vorbereitet in die Verhandlungen, kann dem Amerikaner erklären, wieso ein Vertrag vorteilhaft für beide Seiten ist, überhört die indirekt ausgedrückte, höfliche Ablehnung des Angebotes und versteht Bedingungen als Schritte zur Abrundung des erfolgreichen Geschäftsabschlusses.
Mehrere Lehren: (1) Amerikaner sind nicht so schroff, einem Gast aus weiter Ferne einfach nein ins Gesicht zu sagen. (2) Sich beim Vornamen zu nennen, kommt längst nicht dem Duzen gleich. (3) Die Rolle des amerikanischen Anwalts besteht nicht darin, etwas Vereinbartes auf Papier zu bringen, sondern etwas Vorteilhaftes für seinen Auftraggeber zu gestalten. (4) Bis zum Closing, dem Vertragsschluss beim mittleren oder größeren Geschäft, folgen noch zahlreiche Schritte, an denen der Anwalt maßgeblich beteiligt ist. Vertragsverhandlung US-Vertrag Lawyer Anwalt
Fritz feiert, bis er ein Term Sheet, einen Letter of Intent oder einen Vertragsentwurf von Dougs Rechtsanwalt erhält, der eine Beziehung praktisch unmöglich macht oder Fritz knebelt. Dann hätte er auch gleich ablehnen können, schimpft Fritz.
Typische Situation. Der Deutsche kommt gut vorbereitet in die Verhandlungen, kann dem Amerikaner erklären, wieso ein Vertrag vorteilhaft für beide Seiten ist, überhört die indirekt ausgedrückte, höfliche Ablehnung des Angebotes und versteht Bedingungen als Schritte zur Abrundung des erfolgreichen Geschäftsabschlusses.
Mehrere Lehren: (1) Amerikaner sind nicht so schroff, einem Gast aus weiter Ferne einfach nein ins Gesicht zu sagen. (2) Sich beim Vornamen zu nennen, kommt längst nicht dem Duzen gleich. (3) Die Rolle des amerikanischen Anwalts besteht nicht darin, etwas Vereinbartes auf Papier zu bringen, sondern etwas Vorteilhaftes für seinen Auftraggeber zu gestalten. (4) Bis zum Closing, dem Vertragsschluss beim mittleren oder größeren Geschäft, folgen noch zahlreiche Schritte, an denen der Anwalt maßgeblich beteiligt ist. Vertragsverhandlung US-Vertrag Lawyer Anwalt