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Freitag, den 28. Dez. 2007

Freizügigkeit nicht garantiert  

.   Wer Spezialmaschinen in die USA verkauft und sie vor Ort installiert, weiß um die Schwierigkeiten, Fachpersonal in die USA zu bringen. Innerhalb der USA gibt es vergleichbare Handels- und Dienstleistungsbarrieren.

Dabei steht allerdings nicht der Einwanderungsdienst im Department of Homeland Security im Wege, sondern die einzelstaatlichen oder kommunalen Behörden. Ein deutliches Beispiel vermittelt das Washington Business Journal in seiner Untersuchung der Diskriminierung von Arbeitern, die von außerhalb der Hauptstadt zur Arbeit an einem Stadion-Großprojekt anreisen.

Vertraglich hatten sich die Generalunternehmer verpflichtet, die Arbeitsstellen zur Hälfte mit Washingtonern zu besetzen, was ihnen allerdings mangels geeigneter Fachkräfte nicht möglich ist. Die Verwaltung des District of Columbia braucht mehr Fachkräfte für Renovierungsprojekte und legt daher Wert auf die Ausbildungsmöglichkeiten beim Stadion, das sie mitfinanziert.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.