Karaoke braucht drei Lizenzen
CK • Washington. Ein Karaokegerät mit synchroner Textwiedergabe erfordert zusätzlich zur Abspiellizenz nach §115 Copyright Act Lizenzen für die Textsynchronisation und die Textveröffentlichung. Der Fair Use-Grundsatz rechtfertigt keine ungenehmigte Textdarstellung, die das Gesangsimitat vereinfacht, entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks des USA am 2. Januar 2008.
Ein Musikvertrieb hatte den Erwerb solcher Lizenzen von einem Geräterhersteller gefordert, der mit einer negativen Feststellungsklage antwortete. Der Antrag auf das declaratory Judgment schlug in Sachen Leadinger Inc. v. BMG Music Publishing, Az. 06-55102, fehl.
Das Gericht führt in seiner Begründung in die Unterschiede zwischen audiovisuellen Werken und Tonaufnahmen ein. Karaoke mit visuellen Darstellungen fällt nicht nur unter das Urheberrecht für Tonaufnahmen, erklärt es. Zudem erörtert das einflussreiche Gericht lesenswert die Grenzen des Fair Use für solche Werke. Karaoke Copyright Fair Use audiovisual Work Phonorecords
Ein Musikvertrieb hatte den Erwerb solcher Lizenzen von einem Geräterhersteller gefordert, der mit einer negativen Feststellungsklage antwortete. Der Antrag auf das declaratory Judgment schlug in Sachen Leadinger Inc. v. BMG Music Publishing, Az. 06-55102, fehl.
Das Gericht führt in seiner Begründung in die Unterschiede zwischen audiovisuellen Werken und Tonaufnahmen ein. Karaoke mit visuellen Darstellungen fällt nicht nur unter das Urheberrecht für Tonaufnahmen, erklärt es. Zudem erörtert das einflussreiche Gericht lesenswert die Grenzen des Fair Use für solche Werke. Karaoke Copyright Fair Use audiovisual Work Phonorecords