CK • Washington. Übertrieben abschreckend wirken Warnungen vor der Produkthaftung in den USA. Zwar liegt im US-Recht einiges im Argen, doch bei der Produkthaftung wirken einige EU-Rechtsordnungen mittlerweile strenger. Allerdings produziert das amerikanische Recht die bessere Presse, was oft daran liegt, dass über
Geschworenensprüche berichtet wird, bevor ein Urteil ergeht.
In Sachen
John Mesman et al. v. Crane Pro Services, Az. 06-3773, hatte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 2. Januar 2008 daher auch keine Probleme, ein Urteil aufrechtzuerhalten, das ein den Klageanspruch gewährendes
Verdict der
Jury im Produkthaftungsfall auf den Kopf stellte.
Die Geschworenen hatten zuerst nach Produkthaftungsrecht $5,6 Mio. zugesprochen. Die Richterin hob den Spruch auf und wies die Klage ab. Die Berufung gestattete dem Kläger ein neues Verfahren vor den Geschworenen,
new Trial. Nun gewann die Beklagte, und der
United States Court of Appeals for the Seventh Circuit bestätigte das Verdikt mit lesenswerten Anmerkungen zum Haftungsrecht.