Bis der Anwalt ein Mandat zur Beschaffung von Unterlagen annehmen kann, fallen bereits Kosten an, die nicht in Rechnung gestellt werden. Eine Stunde Korrespondenz zur Ermittlung des ganz einfachen Sachverhalts. Der ist meist nur aus deutscher Sicht einfach, weil es in Deutschland geordnete Meldeämter und gut geschulte Beamten gibt, die nicht am Tag vorher an der Tankstelle arbeiteten.
Dann die Kosten des Conflicts Check, der eine Abfrage in zwei oder mehr Datenbanken sowie zwei Minuten von jedem Anwalt der Kanzlei und die gründliche Auswertung der Antworten erfordert. Schließlich folgt die möglichst genau eingegrenzte Kostenschätzung und der auf den Auftrag abgestimmte Mandatsvertrag mit für den Mandanten massgeschneiderter Erläuterung. Die Kosten der Anfrage können über denen des Auftragswerts liegen.
Einfacher ist es, wenn die Anfrage Urkunden von Patent- und Markenamt oder anderen Bundesbehörden betrifft statt Personenstandsurkunden von Menschen, die von Ort zu Ort und in den USA damit von Rechtskreis zu Rechtskreis ziehen. Bei der Beschaffung von Urkunden bei Bundesstellen ist das Verfahren vorhersehbarer und die Kostenschätzung damit meist verlässlicher, ähnlich wie bei Grundbuchauszügen - obwohl diese angesichts des Deed-Systems und eines nicht überall vorhandenen öffentlichen Katastersystems auch schwerer zu finden sind als in Deutschland.