Der Kläger verklagte die Beklagte, die das Nahverkehrssystem in Washington betreibt, da er sich bei der Benutzung einer Rolltreppe verletzt hatte. Die Klage wurde beim einzelstaatlichen Gericht erster Instanz, Superior Court, eingereicht.
Die Beklagte ereichte dann eine Verweisung an das Bundesgericht erster Instanz, District Court, unter Berufung auf 28 USC §1446, wonach dieses für alle Klagen gegen und von der Beklagten zuständig sei. Der Anwalt des Klägers beantragte daraufhin erfolgreich eine Verweisung zurück an den Superior Court, da er - was sich im Übrigen als falsch herausstellte - keine Zulassung beim District Court habe.
Dagegen wendete sich die Beklagte und bekam vor dem United States Court of Appeals Recht. Das Gericht führte aus, dass es zwar grundsätzlich auch Fälle geben kann, in denen eine Verweisung trotz nicht ausdrücklicher gesetzlicher Gestattung erfolgen darf. Ein solcher liege aber dann nicht vor, wenn die Zuständigkeit eines Gerichts für einen Parteivertreter lediglich angenehmer sei.