Vor diesem Hintergrund spielt das Urteil in Sachen Fady Kassem v. Washington Hospital Center, Az. 06-7161, vom Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks. Der Krankenhaustechniker hatte der Nuclear Regulatory Commission Sicherheitsrisiken gemeldet. Doch kündigte ihm das Krankenhaus nicht rechtswidrig, entschied der United States Court of Appeals for the District of Columbia Ciruit am 22. Januar 2008.
Denn sein Arbeitsvertrag bedeutete nach dem in den Hauptstadt geltenden Employment at Will-Grundsatz keine Arbeitsplatzgarantie. Der Schutz für Whistleblower in 42 USC §5801 greift nicht.
Diese hatte sich aufgeregt, dass der Angestellte mehrfach Verletzungen der Atomsicherheitsbestimmungen der NRC gemeldet hatte. Zudem hatte er seine Mitwirkung an einem Vertuschungsplan verweigert.
Eine unrichtige Meldung über den Techniker gehört zu den Ausnahmen, die auch im Arbeitsverhältnis eine Klage wegen intentional Infliction of emotional Distress zulässig machen. Normalerweise greift dieser Tort im Arbeitsrecht nicht. Ausnahmsweise geht der Anspruch nun an die Jury zur Subsumtion.