Das Gericht lehnte die Haftung des Herstellers in Sachen Francis J. Broussard et al. v. Procter & Gamble Co. et al., Az. 07-30069, ab. Zum einen hatte der Hersteller das Produkt mit ausdrücklichen Hinweisen auf die Verbrennungsgefahr bei solchen Symptomen ausgestattet. Zum anderen hatte die Klägerin nicht bewiesen, dass das Produkt beim vorhergehenen Einsatz unangemessen gefährlich war und die Benutzungshinweise unzureichend waren. Das Urteil belegt, dass US-Gerichte nicht automatisch Schadensersatz für behauptete Produktfehler zumessen.
Zwar wird die US-Rechtsordnung missbraucht, doch sind Exzesse nicht die Norm, sondern lediglich publikumswirksam. Während deutsches Recht dem Hersteller einen hohen Aufwand für AGB und Abmahnungen zumutet, muss der Hersteller im US-Markt mehr Sorgfalt in Werbung und Gebrauchsanweisungen investieren.