Das dritte Bundesberufungsgericht erörtert das Privileg des Staates, auf seiner Immunität nach Belieben zu beharren. Das Untergericht besass in Anton Merando v. United States of America et al., Az. 06-4657, keine sachliche Zuständigkeit, weil der Bund nach dem Federal Tort Claims Act nicht auf seine Immunität verzichtet hatte.
Der Court of Appeals for the Third Circuit bestätigt am 20. Februar 2008 mit ausführlicher Begründung, dass der District Court die Klage daher zu Recht abwies.