Wortprotokoll im Waffenfall
CK • Washington. Das Transcript, Wortprotokoll, der Verhandlung vom 18. März 2008 im Waffenverbotsfall vor dem U.S. Supreme Court liegt nun vor. Interessant sind die richterlichen Beobachtungen, dass die verfassungsrechtliche Bewaffnungsgarantie im Spannungsverhältnis des neonatalen Föderalismus entstand und den Staaten des schwachen, neuen Bundes das Recht sichern sollte, bewaffnete Milizen nach eigenem Gutdünken zu gestatten.
Diese Auffassung sollte zur Bestätigung einer Bewaffnungsgarantie für die Einzelstaaten führen und nicht zu einem im zu beurteilenden Sachverhalt fraglichen Recht jedes Bürgers auf eine private Bewaffnung. Die Presse meint hingegen, die Richter hätten zur Schaffung eines privaten Waffenbesitzrechts tendiert. Diese Auffassung trat in den Fragen des einflussreichen, rechtsextremen Richters Scalia zutage.
Bis der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington im Fall District of Columbia et al. v. Dick Heller, Az. 07-290, die Bedeutung des Zweiten Verfassungszusatzes erklärt, können noch Monate ins Land gehen. Die umstrittene Klausel in der Bill of Rights, in der nahezu jedes Wort sowie die grammatikalische Struktur umstritten sind, besagt:[Zweiter Verfassungszusatz, Waffenverbot, Second Amendment]
Diese Auffassung sollte zur Bestätigung einer Bewaffnungsgarantie für die Einzelstaaten führen und nicht zu einem im zu beurteilenden Sachverhalt fraglichen Recht jedes Bürgers auf eine private Bewaffnung. Die Presse meint hingegen, die Richter hätten zur Schaffung eines privaten Waffenbesitzrechts tendiert. Diese Auffassung trat in den Fragen des einflussreichen, rechtsextremen Richters Scalia zutage.
Bis der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington im Fall District of Columbia et al. v. Dick Heller, Az. 07-290, die Bedeutung des Zweiten Verfassungszusatzes erklärt, können noch Monate ins Land gehen. Die umstrittene Klausel in der Bill of Rights, in der nahezu jedes Wort sowie die grammatikalische Struktur umstritten sind, besagt:
Amendment II
A well regulated militia, being necessary to the security of a free state, the right of the people to keep and bear arms, shall not be infringed.