• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 24. März 2008

Die besten Köpfe in Frankfurt  

.   Die DAJV bringt wieder einmal die besten Köpfe im deutsch-amerikanischen Recht vor die interessierten Teilnehmer am Fachgruppentag. In diesem Jahr findet er am 19. April 2008 in Frankfurt statt. Auf dem Programm stehen zukunftsträchtige Themen aus mehreren Fachgruppen, die von der Schiedsgerichtsbarkeit über geistiges Eigentum bis zu Mergers & Acquisitions reichen. Das Programm der Gemeinsamen Fachgruppentagung und das Anmeldeformular stehen auf der DAJV Webseite zur Verfügung. [DAJV]


Montag, den 24. März 2008

Vertragsende beim Vertriebsvertrag  

.   Nicht zum ersten Mal ein Thema im German American Law Journal: Das Ende des Vertrages sollte man genauso wie seinen Anfang dokumentieren, am besten mit einem Mutual Settlement and Release Agreement. Die Parteien in Navair, Inc. v. IFR Americas, Inc. et al., Az. 07-3008, taten das nicht und trafen sich deshalb im teuren Rechtsstreit wieder.

Der Vertriebsvertrag mit einem Handelsvertreter sollte zu einem Stichtag auslaufen. Der Handelsvertreter behauptete einen Preisschutz für einen gewissen Zeitraum nach Vertragsende. Als er den langerwarteten Auftrag einbrachte, stellte sich der Hersteller stumm, weil keine entsprechende Vereinbarung getroffen worden sei.

Die Ausgangslage ist perfekt für einen sauberen Schlussstrich mit gut dokumentiertem Vertragsende, Erledigterklärung aller gegenseitigen Ansprüche sowie Vereinbarung über fortlaufende Pflichten. Erklärt wird er im USA-Vertragsrechtskapitel Kochinke, Verhandeln in den USA in Heussen, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, Köln 2007.

Da die Vertragsparteien diese Spielregel nicht beachteten, musste das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks am 16. März 2008 den Streit beurteilen und Regeln für den angemessenen Abschluss des Vertragsverhältnisses aufstellen. Diese sind nun im Untergericht von den Geschworenen zu subsumieren - was ein Mutual Settlement and Release Agreement vermieden hätte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.