Ein Vergleich über einen Rechtsstreit sah die Anwendbarkeit kalifornischen Rechts und die Unterwerfung unter die kalifornische Gerichtsbarkeit vor. Die behauptete Verletzung des Vergleichs führte zu einer Klage in Kalifornien.
Die Beklagte klagte ebenfalls - in Peking - wegen einer Rufschädigung im Zusammenhang mit der Klage. Die Kläger des US-Verfahrens beantragten deshalb eine Untersagungsverfügung. Der Erfolg war ihnen in beiden Instanzen versagt.
Nach dem Comity-Grundsatz und aus Gründen richterlicher Zurückhaltung darf sich das US-Gericht nicht mit einer anti-suit Injunction ins Doppelverfahren in China einmischen, erklärt das Urteil in Sachen TMSC North America et al. v. Semiconductor Manufacturing International Corp et al., Az. A117182, auf 22 lesenswerten Seiten.