Dritte und Schiedsklauseln
KW - Washington. Schiedsgerichtsklauseln können Dritte nur ausnahmsweise binden. Sechs Fallgruppen sind hierbei anerkannt: Incorporation by Reference, Assumption, Agency, Veil-piercing/alter-ego, Estoppel sowie Third-person Beneficiary.
Die Klägerin erhob Klage nach 9 USC §8 Federal Arbitration Act und berief sich auf eine Schiedsklausel, die zwischen ihrem Vertragspartner und einem Dritten in einem Vertrag über die Charter für ein Schiff geschlossen wurde. Mit ihrem Vertragspartner schloss sie ebenfalls einen Chartervertrag über dasselbe Schiff. Das Gericht erster Instanz wies die Klage ab.
Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks bestätigte das Urteil. Es entschied am 2. April 2008 in Sachen The Rice Company Suisse, S.A. v. Precious Flowers Limited et al., Az. 07-20063, dass sich Dritte nur ausnahmsweise auf die zwischen anderen vereinbarte Schiedsklausel berufen können. Auf eine Schiedsvereinbarung, die der Vertragspartner über das Chartern eines Schiffs mit einem Dritten getroffen hat, kann sich die Klägerin nicht schon dann berufen, wenn sie dieses Schiff ebenfalls gechartert hat. Der Klausel sei nicht zu entnehmen, dass sich die Vertragsparteien gegenüber Dritten binden wollten.
Die Klägerin erhob Klage nach 9 USC §8 Federal Arbitration Act und berief sich auf eine Schiedsklausel, die zwischen ihrem Vertragspartner und einem Dritten in einem Vertrag über die Charter für ein Schiff geschlossen wurde. Mit ihrem Vertragspartner schloss sie ebenfalls einen Chartervertrag über dasselbe Schiff. Das Gericht erster Instanz wies die Klage ab.
Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks bestätigte das Urteil. Es entschied am 2. April 2008 in Sachen The Rice Company Suisse, S.A. v. Precious Flowers Limited et al., Az. 07-20063, dass sich Dritte nur ausnahmsweise auf die zwischen anderen vereinbarte Schiedsklausel berufen können. Auf eine Schiedsvereinbarung, die der Vertragspartner über das Chartern eines Schiffs mit einem Dritten getroffen hat, kann sich die Klägerin nicht schon dann berufen, wenn sie dieses Schiff ebenfalls gechartert hat. Der Klausel sei nicht zu entnehmen, dass sich die Vertragsparteien gegenüber Dritten binden wollten.