Da gibt es wichtige Unterschiede. Solicitation steht für allerlei, nur kein Verbrechen. Von der Ausschreibung von Leistungen durch eine Stadt bis zum unerwünschten Haustürgeschäft. Der Solicitor ist ein englischer Anwalt und in den USA manchmal ein Handelsvertreter. Niemand verwechselt sie mit Zuhältern.
Ein guter Grund, Referendare nicht mit Leo arbeiten zu lassen. Sie sollten sich lieber an der Erörterung von Begriffen im Zusammenhang, wie in den Bänden der American Jurisprudence, orientieren.
Oder bei der Solicitation den aufklärenden Fall von 1955, United States of America v. Paul Strothers, 228 F.2d 34, heranziehen, der das Recht der amerikanischen Hauptstadt erklärt.