Er gehört zwar einer geschützten Klasse an, weil er beispielsweise ein Afro-Amerikaner ist, und erlitt mit der Kündigung auch einen Nachteil, stellte das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA fest. Jedoch war die Kündigung nicht diskriminierend motiviert, wie die Beklagte belegte.
Im letzten Prüfungsschritt erkannte das Gericht am 15. April 2008, dass die legitime Kündigung auch keinen Vorwand, Pretext, für eine Ungleichbehandlung darstellte. Die Entscheidungsträger hatten eine weiße Weste. Andere Arbeiter, die gelegentlich rassistische Beleidigungen außerhalb des vorliegenden Sachverhalts ausgesprochen hatten, waren an der Entscheidung unbeteiligt.
Zudem hatte der Arbeitgeber entgleisende Arbeitnehmer prompt zur Schulung und Entschuldigung verpflichtet. Er konnte sich damit entlasten, denn er tolerierte kein diskriminierendes Arbeitsklima: '[S]tray workplace remarks' … normally are insufficient, standing alone, to establish either pretext or the requisite discriminatory animus, González v. El Día, Inc., 304 F.3d 63, 69 (1st Cir. 2002).