Doch das Einfache wird schwierig. Der Gründungsstaat verweigert die Erstellung des telefonisch bereits zugesagten, für die Zweiteintragung erforderlichen Certificate of Good Standing. Er hat nämlich eine falsche Anschrift im System des Handelsregisters, die er nicht korrigieren kann, bis ein besonderes Formular vorliegt - und in 10 Tagen bearbeitet ist. Der Mandant ist nicht glücklich, denn das Geschäft im Nachbarstaat soll nicht warten.
Die Alternative, Gründung einer neuen Firma nebenan, mit demselben Namen, denselben Eigentümern und sonst auch identischen Merkmalen, bietet sich an. In Washington scheint die Sonne, die Beamten des Handelsregisters sind guter Laune, die Articles of Incorporation sind superakkurat vorbereitet, und der Referendar schafft es in Rekordzeit zum Amt.
Corporate Book, Siegel und Aktienzertifikate werden schon gedruckt, das Protokoll der Gründungsversammlung steht, die Angebote zum Aktienerwerb und der Kapitaleinlage ebenfalls, Steuernummer ist beantragt, Bankkonto eröffnet, Kapital eingezahlt - schneller kann es nicht gehen. Sobald am Montag das Paket vom Drucker kommt und die Dokumente unterzeichnet sind, kann die neue Firma das Geschäft abschließen.