Sammelkläger erfolglos verklagt
CK • Washington. Gegen eine Sammelklägerin, die ein Finanzinstitut wegen Wuchers im einzelstaatlichen Gericht verklagt, geht die Beklagte mit einer eigenen Klage im Bundesgericht vor und verlangt die Einstellung des ersten Verfahrens zugunsten einer Mitwirkung im darlehnsvertraglich vereinbarten Schiedsverfahren. Am 23. Mai 2008 verliert das Institut.
Obwohl nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung die Gerichte Schiedsverfahren im Sinne des Federal Arbitration Act fördern müssen, stimmt das Bundesberufungsgericht in Sachen Advance America Servicing of Arkansas et al. v. Brenda McGinnis, Az. 05-16151, der Abweisung zu.
Der Mindeststreitwert für die Anrufung eines Bundesgerichts - $75.000 - ist auch bei günstigster Betrachtung unerreicht, wie das Urteil ausführlich erklärt. Der Streitwert errechnet sich hier nicht aus den wirtschaftlichen Folgen der Sammelklage, sondern den Folgen der Schiedsklauselverletzung.[Schiedsklausel, Steitwert ]
Obwohl nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung die Gerichte Schiedsverfahren im Sinne des Federal Arbitration Act fördern müssen, stimmt das Bundesberufungsgericht in Sachen Advance America Servicing of Arkansas et al. v. Brenda McGinnis, Az. 05-16151, der Abweisung zu.
Der Mindeststreitwert für die Anrufung eines Bundesgerichts - $75.000 - ist auch bei günstigster Betrachtung unerreicht, wie das Urteil ausführlich erklärt. Der Streitwert errechnet sich hier nicht aus den wirtschaftlichen Folgen der Sammelklage, sondern den Folgen der Schiedsklauselverletzung.