Im Gegensatz zum Untergericht bestimmt das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA im Fall Sourcing Unlimited, Inc. v. Asimco International, Inc. et al., Az. 07-2754, am 22. Mai 2008, dass dem Antrag stattzugeben ist. Es erörtert die Erfordernisse des Kapitels 2 im Bundesschiedsgesetz, Federal Arbitration Act, der die New Yorker Übereinkunft, Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards, Sept. 30, 1970, 21 U.S.T. 2517, TIAS No. 6997, umsetzt, und folgert, dass sein Schiedsgebot noch weiter greift als das inneramerikanische.
Die Umgehung der Schiedsklausel durch Klagen gegen die Nichtunterzeichner der Schiedsklausel darf nach dem equitable Estoppel-Grundsatz nicht erfolgreich sein, denn der Sachverhalt ist durch und durch mit dem materiellen Umfang der Schiedsklausel verwickelt, erkennt das Gericht. Das Untergericht muss nun die Klage abweisen und den Beschluss zur Verweisung ans Schiedsgericht erlassen.