Datenschutz für Anleger?
CK • Washington. Sollen auch Anleger Datenschutz genießen? Beispielsweise im Verhältnis zu Maklern? Die Securities and Exchange Commission in Washington prüft in einem Verwaltungsverfahren die Praktiken einer Beraterfirma, die Makler von der Konkurrenz übernahm und sich mit einfacher EMail alle Kontendaten von deren Kunden zusenden ließ.
Zudem arbeitet die SEC an einer Verordnung, die den Schutz der Kerndaten von Anlegern im Sinne des amerikanischen Privacy-Rechts bezweckt. Investitionshäuser sprechen von einer Lösung auf der Suche nach einem Problem. Investoren erwarten hingegen, dass mindestens Namen, Anschrift und Social Security Number geschützt werden.
Weitergehend ließen sich sonstige Kontoinformationen schützen, während Übermittlungen die Zustimmung von Anlagekunden und eine Verschlüsselung erfordern sollten. Das Wall Street Journal stellt am 2. Juni 2008 nützliche Hintergrundinformationen bereit.
Zudem arbeitet die SEC an einer Verordnung, die den Schutz der Kerndaten von Anlegern im Sinne des amerikanischen Privacy-Rechts bezweckt. Investitionshäuser sprechen von einer Lösung auf der Suche nach einem Problem. Investoren erwarten hingegen, dass mindestens Namen, Anschrift und Social Security Number geschützt werden.
Weitergehend ließen sich sonstige Kontoinformationen schützen, während Übermittlungen die Zustimmung von Anlagekunden und eine Verschlüsselung erfordern sollten. Das Wall Street Journal stellt am 2. Juni 2008 nützliche Hintergrundinformationen bereit.