Wenn das Amt stur bleibt
CK • Washington. Gerichte scheuen sich, anderen Gerichten etwas vorzuschreiben, und auch Ämter verpflichten sie ungern. Der Writ of Mandamus ist daher ein rares Prozessmittel. Zu ihm griff beim Internet-Sachverhalt das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks jedoch mit ausführlicher Begründung in Sachen In re: Core Communications, Inc.,, Az. 07-1446.
Der Sachverhalt ist einfach. Das Bundestelekommunikationsamt FCC hatte eine Verordnung erlassen, deren Begründung rechtlich unzureichend war. Statt die VO aufzuheben, hatte das Gericht dem Amt aufgegeben, sie mit einer rechtlich haltbaren Begründung zu versehen.
Eine spätere Untätigkeitsklage des durch die VO geschädigten Unternehmens wies das Gericht ohne Präjudiz ab und gab der FCC mehr, jedoch unbestimmte Zeit zur Begründung. Sechs Jahre später setzt der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit am 8. Juli 2008 nach einer weiteren Untätigkeitsklage des Unternehmens dem Amt eine Frist und droht hilfsweise die Aufhebung der VO, Vacatur, am Tag nach dem Fristablauf an.
Der Sachverhalt ist einfach. Das Bundestelekommunikationsamt FCC hatte eine Verordnung erlassen, deren Begründung rechtlich unzureichend war. Statt die VO aufzuheben, hatte das Gericht dem Amt aufgegeben, sie mit einer rechtlich haltbaren Begründung zu versehen.
Eine spätere Untätigkeitsklage des durch die VO geschädigten Unternehmens wies das Gericht ohne Präjudiz ab und gab der FCC mehr, jedoch unbestimmte Zeit zur Begründung. Sechs Jahre später setzt der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit am 8. Juli 2008 nach einer weiteren Untätigkeitsklage des Unternehmens dem Amt eine Frist und droht hilfsweise die Aufhebung der VO, Vacatur, am Tag nach dem Fristablauf an.