Sudan ohne Terror-Einrede
CK • Washington. Staaten genießen Immunität. Klagen gegen sie sind nicht zulässig, wenn keine Ausnahme greift. Die Grundsätze und Ausnahmen sind im Foreign Sovereign Immunities Act niedergelegt. Eine stetig erweiterte Ausnahme erfasst Staaten, die Terror stützen.
Vor diesem Hintergrund erörtert das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks in einer ausführlichen Begründung in Sachen James Owens et al. v. Repubic of the Sudan et al., Az. 06-5079 am 11. Juli 2008, wieso eine Klage gegen den Sudan wegen behaupteter Mitwirkung bei Angriffen auf US-Botschaften in Afrika nach 28 USC §1605 (a)(7) nicht durch die Immunitätseinrede blockiert wird.
Vor diesem Hintergrund erörtert das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks in einer ausführlichen Begründung in Sachen James Owens et al. v. Repubic of the Sudan et al., Az. 06-5079 am 11. Juli 2008, wieso eine Klage gegen den Sudan wegen behaupteter Mitwirkung bei Angriffen auf US-Botschaften in Afrika nach 28 USC §1605 (a)(7) nicht durch die Immunitätseinrede blockiert wird.