CK • Washington. Faxspam löst nach dem
Telephone Consumer Protection Act, 47 USC §227 einen Schadensersatzanspruch aus. Können sich seine Opfer mit einer Sammelklage wehren? Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA prüfte diese Frage am 14. August 2008 in Sachen
Gene and Gene LLC v. BioPay LLC et al., Az. 07-30195.
Da das Gesetz mit den Durchführungsbestimmungen der
Federal Communications Commission in Washington bei bestehender Geschäftsbeziehung ein unerwünschtes Fax nicht als Spam bezeichnet und eine klassenweite Feststellung der von der FCC in 7 FCCR 8752 (1992) fingierten Zustimmung zum Erhalt unwahrscheinlich ist, erlaubt das Gericht keine Sammelklage.
[Faxspam, Fiktion, Sammelklage ]