No Win Less Fee: Erfolgshonorar
CK • Washington. Schon betrüblich, dass das Erfolgshonorar in den amerikanischen Rechtsordnungen nicht reformiert wird. Ein abstruses, dem Missbrauch Tür und Tor öffnendes Konzept wird statt dessen in das deutsche Recht eingefügt, das seine Honorarordnung so kurieren soll, wo gar kein gravierendes Problem erkennbar ist.
Doppelt betrüblich wird es mit neuen Rechtsbegriffen im deutschen Erfolgshonorarrecht, die nicht einmal der deutschen Sprache entsprechen, wie in einer Darstellung im Anwaltsblatt.
Ist es Denkfaulheit, wenn No Win, Less Fee ein Tatbestandsmerkmal im deutschen Recht wird? In welcher Rechtsordnung außer der deutschen spricht man eigentlich von No Win, Less Fee - einer Wortfügung, die zumindest im Amerikanischen nicht sauber nachvollziehbar ist.
Ist die Welt nicht hinreichend gesegnet mit unverständlichen deutschen Termini wie Handy und Bodybag? Müssen sich Juristen, deren Tools of the Trade Worte in ihrer exakten Bedeutung sind, solchen Trends anschließen?
Doppelt betrüblich wird es mit neuen Rechtsbegriffen im deutschen Erfolgshonorarrecht, die nicht einmal der deutschen Sprache entsprechen, wie in einer Darstellung im Anwaltsblatt.
Ist es Denkfaulheit, wenn No Win, Less Fee ein Tatbestandsmerkmal im deutschen Recht wird? In welcher Rechtsordnung außer der deutschen spricht man eigentlich von No Win, Less Fee - einer Wortfügung, die zumindest im Amerikanischen nicht sauber nachvollziehbar ist.
Ist die Welt nicht hinreichend gesegnet mit unverständlichen deutschen Termini wie Handy und Bodybag? Müssen sich Juristen, deren Tools of the Trade Worte in ihrer exakten Bedeutung sind, solchen Trends anschließen?