Obwohl Obama damit die Rotkäppchenmasche von Senator McCain anzugreifen behauptet, legen Bewunderer der flotten Jägerin aus dem hohen Norden das Schlagwort als gegen sie gerichtet aus. Auch sie kann nicht klagen, aber vielleicht gelingt Obama trotzdem der Wahrheitsbeweis. Schließlich hat Palin wie ein Pig versucht, Pork aus Washington nach Alaska zu bringen, was sie seit einer Woche bestreitet, denn Porkbarrel Politics passen nicht auf die McCain-Flagge.
Obwohl Obama damit die Rotkäppchenmasche von Senator McCain anzugreifen behauptet, legen Bewunderer der flotten Jägerin aus dem hohen Norden das Schlagwort als gegen sie gerichtet aus. Auch sie kann nicht klagen, aber vielleicht gelingt Obama trotzdem der Wahrheitsbeweis. Schließlich hat Palin wie ein Pig versucht, Pork aus Washington nach Alaska zu bringen, was sie seit einer Woche bestreitet, denn Porkbarrel Politics passen nicht auf die McCain-Flagge.
Mit einem weiteren Konstrukt, dem Travel Act, 18 USC §1952, unterwirft er die lokale Prostitution dem Bundesrecht. Auch wenn Massagen lokal verabreicht werden, kann die lokal strafbare Tat eine Bundestat werden, wenn sie durch die Teilnahme an der Bundesinfrastruktur gefördert wird.
Für Telefonate bestätigt dies das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks am 6. September 2008 in Sachen United States of America v. Tina Michelle Nader et al., Az. 07-30311. Die Straftat am Ort wird durch lokale Anrufe gefördert, weil jedes Telefon zur Bundeshandelsinfrastruktur gehört.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.