Spam-Verbot verfassungswidrig
CK • Washington. Das einzelstaatliche Spam-Verbot von Virginia ist verfassungswidrig, weil es die anonyme Meinungsfreiheit gefährdet. Wie hier oft berichtet, ist das Recht auf anonyme Rede ein hohes Verfassungsgut in den USA. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshof von Virginia in Sachen Jaynes v. Commonwealth, Az. 06-2388, vom 12. September 2008, wird in der Revision vielleicht zum Obersten Bundesgerichtshof in Washington gebracht.