Es erklärte, dass der Stand der Technik greift, wenn er notwendigerweise wie die Patentanspruchsmaterie funktioniert oder wenn er die Patentanspruchsmaterie einschließt.
Somit kann ein Dokument den Stand der Technik vorwegnehmen, wenn die Patenanspruchsmaterie, obwohl sie nicht ausdrücklich in dem Dokument offenbart ist, inhärent in dem Dokument enthalten ist.
Drei Todeskandidaten in amerikanischen Zellen wenden sich an Richter Thomas. Drei Beschlüsse ergehen am 23. September 2009. Troy Davis aus Georgia gewinnt einen Aufschub des Vollzugs: Davis, Troy v. Georgia, Az. 08-66.
Die Wirksamkeit des Beschlusses wird erlöschen, wenn der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC dem Antrag auf Certiorari nicht stattgibt und damit die Revision verwirft.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.