Es entschied in Übereinstimmung mit der ständigen einzelstaatlichen Rechtsprechung, dass mündliche Vereinbarungen einen bindenden Vertrag darstellen, wenn die Ablehnung der Durchsetzung der Vereinbarung einen unberechtigten und hohen Schaden sowie wirtschaftliche Einbußen nach sich zieht. Dafür muss aber ein Vertrauenstatbestand über einen längeren Zeitraum geschaffen werden - eine Zeitspanne von nur 3,5 Wochen vermag das Vertrauen wohl nicht begründen.
Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass die Anwendung des Statute of Frauds nicht mit der Einrede des Promissory Estoppel umgangen werden kann. Das Schriftformerfodernis, welches in den in jedem Einzelstaat unterschiedlichen Statutes of Frauds geregelt ist, bleibt zwingend und kann nicht umgangen werden. Ferner ist eine Haftung aus unerlaubter Handlung grundsätzlich bei einem Anspruch aus Vertragsrecht ausgeschlossen.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.