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Sonntag, den 02. Nov. 2008

Torts: Initiative ergreifen  

.   Torts: Das Recht der unerlaubten Handlungen. Ein Sechstel des Prüfungsstoffs im USA-weiten Teil der Anwaltsprüfung. Wie in kaum einem anderen Fach wird dem Jurastudenten vermittelt, dass man bei Torts nicht das Recht lernt, sondern lernt, das Recht weiterzuentwickeln.

Haftung eines Wirtschaftszweigs statt Haftung eines Herstellers, Strafschadensersatz, Sammelklagen und brutale Strategien bei der Produkthaftung sind die Folgen. Den Lebensweg eines Tort-Strategen, Fred Baron, zeichnen Nachrufe im Wall Street Journal und der Washington Post nach.

Anwälte seiner Couleur sind wegen der ausgelösten Verzerrungen nicht nur im internationalen Wirtschaftsrecht umstritten, sondern auch in den USA selbst. Letztlich setzen sie jedoch die Philosophie um, die sie im ersten Semester an der Law School gelernt haben - und die die Verteidigung gleichermaßen zum strategischen Denken animiert.


Sonntag, den 02. Nov. 2008

Sonntag, den 02. Nov. 2008

Kleine Firma, große Welt  

.   Nur ein paar Kunden in Deutschland, doch plötzlich im US-Gericht verklagt. Wie kann das einer kleinen Firma passieren? Oft ist es viel zu einfach.

Jemand will klagen, verwechselt Namen, zahlt die geringen Gerichtskosten, reicht Klage ein, übersetzt die Klageschrift und stellt sie - zu höheren Kosten - über das Haager Zustellungsübereinkommen von 1965 in Deutschland zu. Die Zuständigkeit des US-Gerichts ist manchmal leicht behauptet.

Sie zu entkräften, kann mehr kosten als das Stammkapital mancher Firma. 26 Jahre dauerte die Mühe eines Staates, die von einem US-Unternehmen behauptete Zuständigkeit eines Gerichts in Washington anzufechten.

Zum Glück dauert es nicht immer so lange. Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten erweiterte im Jahr 2007 zudem das Ermessen der Bundesgerichte, Klagen, die mit den USA nichts zu tun haben, ins Ausland zu verweisen: Sinochem International Co., Ltd. v. Malaysia International Shipping Corp., 549 US 422 (2007).

Ignorieren kann man die Klage jedenfalls nicht. Das Verfahren ist anhängig, und ein US-Urteil kann nach der sauberen Zustellung in Deutschland zur Anerkennung und Vollstreckung gelangen. Die gefährlichste, doch nicht ungewöhnliche Reaktion ist ein schnelles Schreiben ans Gericht:

Wir haben damit nichts zu tun. Jeder amerikanische Anwalt im internationalen Geschäft kennt die fatale Wirkung. Eine Einlassung, die möglicherweise als Verzicht auf die Unzuständigkeitseinrede gilt. [Zustellung,US-Klage,US-Gericht,US-Recht ]


Sonntag, den 02. Nov. 2008






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.