CK • Washington. Auch Richter stehen morgen zur Wahl. In der Hauptstadt Washington sind alle Richter Bundesrichter, ungewählt und eingesetzt, nach Artikel I der Bundesverfassung auch die auf einzelstaatlicher Ebene im
Superior Court und
Court of Appeals wirkenden.
Im
Nachbarstaat Maryland hingegen, wie in vielen Staaten der USA, hängt der Richter von der Gunst der Bürger ab. Wer spendet ihm wohl etwas für die Wahlkampagne, wenn sich Mitstreiter melden? Auch - oder erst recht - der Anwalt, der zuletzt bei ihm unterlag?
Auf der anderen Seite des Potomac stehen die Wähler Virginias schon seit Tagen in kilometerlangen Schlangen, um an der Frühwahl teilzunehmen. In Maryland entschied das Oberstgericht, dass das
Early Voting verfassungsunvereinbar ist. Umso länger werden die Schlangen am Dienstag. Die Unterschiede zwischen den Staaten sind selbst auf kleinstem Raum erheblich.
Das größte Interesse widmen die Wähler dem Präsidenten - doch ausgerechnet diesen erwählen sie nicht. Sie wählen die
Electors, Wahlmänner, die den Präsidenten ernennen. Direkt erwählen sie Senatoren, Bundesabgeordnete, Einzelstaatsparlamente, Ausschussbesetzungen, Kreis- und Stadträte, und eben
die Richter.
[Wahlrecht, US-Recht, Richterwahl]