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Freitag, den 07. Nov. 2008

Freitag, den 07. Nov. 2008

Tolle Idee für Marken und Sex  

.   Endlich begreift das Markenamt, dass handschriftliche Unterschriften besser sind als diese elektronische Signatur: /buck rocks/. Damit kann ja jeder zeichnen. Also konnte auch jeder in Verfahren eingreifen und elektronisch Erklärungen für nichtsahnende Antragsteller abgeben.

Anynomität ist in den USA ein hohes Verfassungsgut, doch manchmal empfehlen sich noch Methoden, mit denen der Staat die Identität des Erklärenden bestätigen kann. Auf diese Idee sind auch Ermittler in Neuengland gekommen.

Prostituierte müssen dort nun ihre Internetangebote mit einer Telefonnummer versehen. Der Staat erhofft sich so, diese Kriminellen ermitteln zu können. Von der Kundschaft, die solche Dienste sucht, wird die Kreditkarte verlangt, die der Polizei gleichermaßen helfen soll.

Das erinnert sehr an die Identifikationspflicht für Internetanbieter in Deutschland und anderen europäischen Staaten. Klar, die Kriminellen werden alles tun, um sich den Strafverfolgern erkennbar zu machen.

Hintergrund der Regelung in Neuengland ist, dass der verkaufte Verkehr schwer nachweisbar sein kann. Viel einfacher ist es, Prostituierte und Kunden wegen Verletzung der Telefon- und Kreditkartenbestimmungen hinter Gitter zu bringen. So kam ja auch Martha Stewart ins Gefägnis: Nicht wegen der illegalen Börsenmanipulation, sondern wegen ihrer lügnerischen Schutzbehauptungen gegenüber Strafverfolgern, die unter hoher Strafe stehen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.