Jordanien vermeidet Immunitätsfrage
AK - Washington. In Ahmad Chalabi, et al. v. Hashemite Kingdom of Jordan, et al., Az. 07-7141, konnte Jordanien eine abschließende Beurteilung der Immunitätsfrage nach dem Foreign Sovereign Immunities Act vermeiden. Ein jordanischer Geschäftsmann hatte gegen das Königreich geklagt und verlangte Schadensersatz für die staatliche Übernahme seiner Bank im Jahre 1989. Die Übernahme hatte den Konkurs der Bank und ihres amerikanischen Ablegers bewirkt. Chalabi behauptete die Zuständigkeit des Gerichts, da es sich bei Jordaniens Handlungen um acta iure gestiones im Sinne der Commercial Activity Exception des FSIA handele.
Das Untergericht hatte die Klage ohne Entscheidung über die Immunitätsfrage als verjährt abgewiesen. Es folgte damit dem obersten Bundesgericht, das den Gerichten in einer jüngeren Entscheidung Spielraum gewährte, auf welche von verschiedenen Zulässigkeitsfragen sie ihre Abweisungsentscheidung stützen. Eine endgültige Entscheidung der Immunitätsfrage hätte weitere Beweiserforschung benötigt, weshalb das Gericht eine Abweisung als verjährt prozessökonomisch sinnvoller fand. Das Berufungsgericht stimmte dem zu, obgleich es die Verjährungsfrage als Zulässigkeitsproblem mit materiellrechtlichen Einschlägen ansah.
Der Fall verdeutlicht, dass amerikanische Gerichte Klagen gegen ausländische Hoheitsträger auch dann abweisen können, wenn die Frage der Immunität und damit der gerichtlichen Zuständigkeit letztlich ungeklärt bleibt.
Das Untergericht hatte die Klage ohne Entscheidung über die Immunitätsfrage als verjährt abgewiesen. Es folgte damit dem obersten Bundesgericht, das den Gerichten in einer jüngeren Entscheidung Spielraum gewährte, auf welche von verschiedenen Zulässigkeitsfragen sie ihre Abweisungsentscheidung stützen. Eine endgültige Entscheidung der Immunitätsfrage hätte weitere Beweiserforschung benötigt, weshalb das Gericht eine Abweisung als verjährt prozessökonomisch sinnvoller fand. Das Berufungsgericht stimmte dem zu, obgleich es die Verjährungsfrage als Zulässigkeitsproblem mit materiellrechtlichen Einschlägen ansah.
Der Fall verdeutlicht, dass amerikanische Gerichte Klagen gegen ausländische Hoheitsträger auch dann abweisen können, wenn die Frage der Immunität und damit der gerichtlichen Zuständigkeit letztlich ungeklärt bleibt.