Nein, entschied das erstinstanzliche Bundesgericht in Miami in einem Urteil vom 20. Juli 2007 in Sachen Mother Doe I et al. v. Sheikh Mohammed Bin Rashid al Maktoum et al., Az. 06-22253. Das Urteil legt die Einreden, einschließlich der Staatenimmunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act, der Beklagten übersichtlich dar.
Das Gericht brauchte sich jedoch bei der Klagabweisung nur auf die mangelnde persönliche Zuständigkeit zu stützen. Die Beklagten rügten auch das anonyme Auftreten der Kläger als Mother Doe I und Father Doe I.