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Donnerstag, den 20. Nov. 2008

Justizminister kippt um

 
.   Während einer Rede vor der konservativen Federalist Society in Washington brach der Justizminister der USA zusammen und wurde ins Krankenhaus der George Washington University gebracht. Augenzeugen berichten, dass mindestens eine weitere Person aus dem Raum getragen wurde. Attorney General Michael Mukasey soll sich zu Beginn seines Vortrages in guter Verfassung befunden haben. Im Internet wird auf einen Schlaganfall spekuliert. [Michael Mukasey, Justizminister, Attorney General, US-Recht ]



Bucht leert sich

 
.   Entlassungen aus Guantanamo häufen sich. Wären alle Zellen leer, wenn Bush Länder fände, die die Gefangenen aufzunehmen bereit sind? Unglücklicherweise müssen einige Gefangene länger auf die Freiheit warten, weil niemand Bush ein Geschenk vor dem Ablauf seiner Amtszeit bereiten will.

Nun wurden fünf Bosnien-Algerier ohne Afghanistan-Verbindung vom Gericht freigesetzt. Das erstinstanzliche Bundesgericht in Washington, DC informiert mit einer eigenen Guantanamo-Bay-Webseite über diese Fälle und entschied am 20. November 2008 in Sachen Lakhar Boumediene et al. v. George W. Bush et al., Az. 04-1166.

Den Beklagten gibt das Gericht auf, die notwendigen diplomatischen Schritte zur Freilassung in die Wege zu leiten.




Scheinhersteller: Produkthaftung

 
.   Ein Kind verbrennt. Die Eltern verklagen den Feuerzeughändler. Er sucht die Freistellung beim Lieferanten vom Produkthaftungsanspruch, und dieser wendet sich an den Importeur, der das Produkt aus China bezieht.

Das Oberstgericht vom Texas untersucht die sich daraus ableitenden Rechtsfragen in SSP Partners and Metro Novelties, Inc. v. Gladstrong Investments (USA) Corporation, Az. 05-0721. Am 14. November lehnt es eine behauptete Kettenhaftung für Produkthaftungsansprüche ab.

Eine Haftungsgrundlage für die Parteien zwischen Hersteller und Endverkäufer setzt ein Verschulden voraus, eine Produkthaftung der beiden anderen Parteien nicht. Eine Besonderheit des Falles besteht in der Konstellation von verbundenen Parteien:

Eine Auftragsherstellerin im Ausland mit Auftraggeber im Ausland, dessen Tochter in den USA sich gelegentlich als Hersteller bezeichnet. Das US-Unternehmen konnte nach der Berufungsauffassung als Scheinhersteller haften. Das Oberstgericht spricht detailliert diese Fragen nach dem Gesetzes- und Common-Law-Recht von Texas mit den unterschiedlichen Rechtsfolgen an. [Produkthaftung, Scheinhersteller, Regress, Haftungsfreistellung, Indemnity, US-Recht ]







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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