CK • Washington. Ein Kind verbrennt. Die Eltern verklagen den Feuerzeughändler. Er sucht die Freistellung beim Lieferanten vom Produkthaftungsanspruch, und dieser wendet sich an den Importeur, der das Produkt aus China bezieht.
Das Oberstgericht vom Texas untersucht die sich daraus ableitenden Rechtsfragen in
SSP Partners and Metro Novelties, Inc. v. Gladstrong Investments (USA) Corporation, Az. 05-0721. Am 14. November lehnt es eine behauptete Kettenhaftung für Produkthaftungsansprüche ab.
Eine Haftungsgrundlage für die Parteien zwischen Hersteller und Endverkäufer setzt ein Verschulden voraus, eine Produkthaftung der beiden anderen Parteien nicht. Eine Besonderheit des Falles besteht in der Konstellation von verbundenen Parteien:
Eine Auftragsherstellerin im Ausland mit Auftraggeber im Ausland, dessen Tochter in den USA sich gelegentlich als Hersteller bezeichnet. Das US-Unternehmen konnte nach der Berufungsauffassung als Scheinhersteller haften. Das Oberstgericht spricht detailliert diese Fragen nach dem Gesetzes- und Common-Law-Recht von Texas mit den unterschiedlichen Rechtsfolgen an.
[Produkthaftung, Scheinhersteller, Regress, Haftungsfreistellung, Indemnity, US-Recht ]