Das Berufungsgericht setzte sich mit einer Reihe von dem Sachverhalt zu Grunde liegenden Souveränitätsfragen auseinander und kam letzlich zum gleichen Ergebnis. Es stellte sich gegen die Behauptung der Kläger, der Heilige Stuhl sei sowohl souveräner Staat im Sinne des Foreign Sovereign Immunities Act als auch nichtstaatlicher Akteur und jedenfalls als letzterer für seine Handlungen als acta iure gestiones auch außerhalb des FSIA haftbar.
Die Richter entschieden zudem gegen die Anwendbarkeit der Commercial Activity Exception in 28 USC §1605 (a)(2), da der Schwerpunkt der Klägeansprüche nicht aus kommerziellen Tätigkeiten des Heiligen Stuhls folge. Die Tortious Act Exception in 28 USC §1605(a)(5) sei hingegen auf das behauptete Fehlverhalten der Beklagten anwendbar, da es sowohl die Verletzung gewohnheitsrechtlicher internationaler Menschenrechtsstandards als auch fahrlässiges Handeln und die Verletzung eingegangener Treue-und Fürsorgepflichten darstelle.
Diese Rechtsverletzungen resultierten insbesondere aus einem vom Vatikan schon 1962 erlassenen Edikt, das amerikanischen Bischöfen untersagte, sexuelle Übergriffe von Priestern an Minderjährigen den zivilen oder Strafverfolgungsbehörden in den USA zu melden.
Der Fall bietet einen grundlegenden Einblick in die derzeitige Handhabung und Auslegung des Begriffes der Staatensouveränität in den USA. Er behandelt einige der schwierigsten und kontrovers diskutierten Fragen an der Schnittstelle zwischen geltendem Recht und den dahinter stehenden politischen Erwägungen, die in der Gesetzgebung zum Foreign Sovereign Immunities Act und der dabei verfolgten Theorie der restriktiven Souveränität zum Ausdruck kommt.
Associated Press v. United States Department of Justice
- United States v. Randy Dabney
- Robert Flannigan, Jr v. AR Game & Fish
- Brandie McLean v. John McGinnis
- United States v. John Street
- Jeffrey Bates v. Missouri & Northern Ark RR
- Bruce Berstler v. United Rentals, Inc.
- United States v. Michael Verner
- Devonna Culpepper v. Mike Johanns
- United States v. Epifanio Reyes-Nunez
- Rodney Ballard v. David Heineman
- Willis Smith and Company, Inc v. State of Arkansas
- David Shannon, Sr. v. Barilla America
- UnitedHealth Group Inc. v. Wilmington Trust Co.
- Alma Jackson v. President Casinos
Neben Staaten dürfen nach Artikel III (2) der Bundesverfassung der USA auch Botschafter und Konsuln den Supreme Court in Washington erstinstanzlich anrufen. Im Jahre 2003 sprach das Gericht Virginia im fast 400 Jahre schwelenden Streit das Recht zu, den Potomac in Maryland anzuzapfen.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.