×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 25. Dez. 2008


Feiertag in US-Kanzlei

 
.   Auch in den USA genießen die Referendare heute einen freien Tag. Morgen sind sie wieder in der Kanzlei. Warum ein religiöser Feiertag überhaupt in den USA als arbeitsfreier Tag gilt, ist nicht ganz klar. Andererseits kann ohnehin jeder öffentliche Feiertag im Arbeitsverhältnis ignoriert werden oder auch zwischen den Beteiligten eines Arbeitsvertrages vereinbart werden, dass an anderen Tagen gefeiert wird. Wenn die öffentlichen Rechtskörperschaften einen Tag für arbeitsfrei erklären, trifft das ihre Beschäftigten, nicht den Privatsektor. Der schließt sich an manchen Feiertagen Bund, Staat, Kreis oder Stadt an, an anderen nicht. Kanzleien orientieren sich wenig am öffentlichen Sektor, sondern an der Bedürfnissen der Mandanten. Selbst der Staat erwartet, dass die ihm dienenden Kanzleien ihm nach Bedarf - unabhängig von Regeln für Beamten - zur Verfügung stehen. Genau so werden auch höherrangige US-Beamten eingespannt, gerade in der Zeit eines Amtswechsels.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER