AK - Washington. Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington,
United States Court for the Federal Circuit, entschied am 31. Dezember 2008 in
Conner Bros. Construction Company, Inc. v. Peter Geren, über Reichweite und Anwendbarkeit der
sovereign Acts Doctrine.
Die Klägerin, eine Baufirma, hatte einen Vertrag mit dem
Army Corps of Engineers über die Errichtung eines neuen Hauptquartiers auf dem Ranger Stützpunkt in Fort Benning, Georgia abgeschlossen. Aufgrund erhöhter Sicherheitsmaßnahmen nach den Anschlägen des 11. September 2001 wurde ihren Mitarbeitern der Zutritt zum Gelände für mehrere Wochen untersagt, was die Arbeiten verzögerte. Sie forderte Schadensersatz wegen der Verzögerungen.
Das Gericht wies die Klage ab und bestätigte damit zugleich eine Entscheidung des
Armed Services Board of Contract Appeals in der selben Sache. Die auf den Fall anzuwendende
sovereign Acts Doctrine verhindere eine Verurteilung wegen Schadensersatzes.
Eine Haftung wegen Nichterfüllung ihrer Pflichten aus einem privaten Vertrag kommt für die Vereinigten Staaten danach nicht in Betracht, wenn sie Folge eines allgemeinen Hoheitsaktes der Exekutive oder Legislative ist. Entscheidend ist, dass die hoheitliche Maßnahme nicht darauf ausgerichtet ist, dem einzelnen Vertrag seine Geltung zu nehmen, letzteres vielmehr nur zufällige Folge einer allgemein ausgerichteten legislativen oder exekutiven Entscheidung ist.
In solchen Fällen dürften Kläger, die mit den Vereinigten Staaten einen Vertrag hätten, nicht besser gestellt werden als solche, die mit einer Privatperson den Vertrag geschlossen haben. Denn ein zwischen zwei Privaten abgeschlossener Vertrag würde ebensowenig Schadensersatzansprüche aufgrund einer hoheitlichen Maßnahmen zuzurechnenden Nichterfüllung auslösen.
[US-Recht, Beschaffungswesen, Vertragsbruch]