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Dienstag, den 06. Jan. 2009

Datenschutz für Soldaten?  

.   Die Armeen der Nationalgarde werden gemeinhin den Einzelstaaten der USA zugerechnet, doch stellen sie Zwitter dar. Das Bundesberufungsgericht der Hauptstadtbezirks erklärt ihre Bundeszugehörigkeit am 6. Januar 2009 in Sachen In re: Sealed Case, Az. 07-5251. Wie beim regulären Militär gilt daher auch der Datenschutz des Bundes nach dem Privacy Act für ihre Angehörigen, bestimmt es. [US-Recht, Datenschutz, Privacy Act]


Dienstag, den 06. Jan. 2009

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Vehicle IP v. General Motors
  2. Panavise Products v. National Products
  3. Daniels v. MSPB
  4. Elliott v. FDIC
  5. Stephanatos v. United States
  6. Dippin' Dots, Inc. v. Mosey
  7. Alvarez v. Dept. of the Treasury
  8. Chisolm v. U.S.
  9. Jaramillo v. Dept. of the Air Force
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Dienstag, den 06. Jan. 2009

Dienstag, den 06. Jan. 2009

Vertragsbruch im US-Beschaffungswesen  

AK - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, United States Court for the Federal Circuit, entschied am 31. Dezember 2008 in Conner Bros. Construction Company, Inc. v. Peter Geren, über Reichweite und Anwendbarkeit der sovereign Acts Doctrine.

Die Klägerin, eine Baufirma, hatte einen Vertrag mit dem Army Corps of Engineers über die Errichtung eines neuen Hauptquartiers auf dem Ranger Stützpunkt in Fort Benning, Georgia abgeschlossen. Aufgrund erhöhter Sicherheitsmaßnahmen nach den Anschlägen des 11. September 2001 wurde ihren Mitarbeitern der Zutritt zum Gelände für mehrere Wochen untersagt, was die Arbeiten verzögerte. Sie forderte Schadensersatz wegen der Verzögerungen.

Das Gericht wies die Klage ab und bestätigte damit zugleich eine Entscheidung des Armed Services Board of Contract Appeals in der selben Sache. Die auf den Fall anzuwendende sovereign Acts Doctrine verhindere eine Verurteilung wegen Schadensersatzes.

Eine Haftung wegen Nichterfüllung ihrer Pflichten aus einem privaten Vertrag kommt für die Vereinigten Staaten danach nicht in Betracht, wenn sie Folge eines allgemeinen Hoheitsaktes der Exekutive oder Legislative ist. Entscheidend ist, dass die hoheitliche Maßnahme nicht darauf ausgerichtet ist, dem einzelnen Vertrag seine Geltung zu nehmen, letzteres vielmehr nur zufällige Folge einer allgemein ausgerichteten legislativen oder exekutiven Entscheidung ist.

In solchen Fällen dürften Kläger, die mit den Vereinigten Staaten einen Vertrag hätten, nicht besser gestellt werden als solche, die mit einer Privatperson den Vertrag geschlossen haben. Denn ein zwischen zwei Privaten abgeschlossener Vertrag würde ebensowenig Schadensersatzansprüche aufgrund einer hoheitlichen Maßnahmen zuzurechnenden Nichterfüllung auslösen. [US-Recht, Beschaffungswesen, Vertragsbruch]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.