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Samstag, den 10. Jan. 2009

Klage gegen Klage  

.   Wenn ein Land zwei Rechtssysteme hat, die nicht aufeinander abgestimmt sind, kann der Kläger doppelt klagen. Verliert er in einem Gerichtswesen, versucht er es im anderen erneut. Vor dieser Situation stehen die USA mit über 50 Rechtsordnungen.

Einen Riegel schiebt hier die Rechtskraft vor. Der reicht jedoch nicht. Deshalb gibt es im Bundesrecht auch den Anti-Injunction Act, 28 USC §2283. Wird eine zweite Klage vor dem einzelstaatlichen Gericht erhoben, kann der Sieger des ersten Prozesses im Bundesgericht eine Verfügung gegen das erneute Verfahren beantragen.

Durchexerziert wird dieses Geplänkel in Sachen Blanchard 1986 Ltd. et al. v. Park Plantation LLC et al., Az. 07-30833. Dort erörert das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks in einer lehrreichen Begrüdung am 8. Januar 2009 das Problem und seine Lösung beim Sachverhalt eines Mineralienbohrvertrages. [US-Recht, ]



Samstag, den 10. Jan. 2009






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.