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Dienstag, den 13. Jan. 2009

Fehlende Belehrung

 
.   An die fehlende Rechtsmittelbelehrung gewöhnt man sich in den USA, an die fehlende Belehrung in einer amtlichen Mitteilung nicht:
Conn. Ave is closed from Porter St. to Cathedral Ave NW. East bound Conn.Ave is open east bound to Cathedral Ave. West bound Conn.Ave is closed. Metro reports the Cleveland Park station is closed for pick up and discharge of passengers. … You received this alert because you are subscribed to Alert DC. To update your account & preferences, go to alert.ema.dc.gov/reregister.php
Warum nicht einfach mitteilen, dass die Region um die U-Bahnstation wegen eines auffälligen Gegenstandes gesperrt ist? Immerhin, heute erschien die Warnung pünktlich, nicht wie gestern erst vier Stunden nach den Sperrungen.



Subrogation auf Jungferninseln

 
.   Das Urteil in American International Insurance Co. of Puerto Rico v. Lampe GmbH et al., Az. 07-4052, vom 12. Januar 2009 dient als Musterbeispiel für verworrene Rechtsordnungen und Gerichtsbarkeiten. Ein Versicherer trachtet über die Subrogation nach einer Mithaftung von Herstellern.

Das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks in Philadelphia überprüft eine Entscheidung des Bundesgerichts in den U.S. Virgin Islands und setzt sich mit der Entwicklung eines eigenständigen Rechts der Inseln unter der Ägide des dortigen Supreme Court auseinander, welcher wiederum Ansätze des Bundesrechts, des Common Law sowie der nichtgesetzlichen Ausformulierungen von Juristenvereinen in den Restatements of the Law berücksichtigt. [US-Recht, Gerichtsbarkeit, Rechtsordnung, Common Law, Restatements]










CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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